DGSV zertifizierter Gutachter
für das
Schutz- & Sicherheitswesen /
Sicherheitstechnik
Man kommt nach Hause und es ist eingebrochen worden. Klar in diesem Fall ist ausschließlich als erstes die Polizei zu verständigen, aber was dann?
Na ein Glück wir sind ja versichert, aber Moment mal? Wir hatten uns doch für viel Geld eine Einbruchmeldeanlage einbauen lassen. Warum hat diese nicht zuverlässig ausgelöst?
Oder wir hatten doch spezielle mechanische Zusatzsicherungen anbringen lassen und trotzdem wurde die Terrassentür aufgehebelt?
DA STIMMT DOCH WAS NICHT! RICHTIG!
Es gibt zwar keine 100%ige Sicherheit, aber so etwas sollte dann doch nicht einfach so passieren. Da ist es notwendig dies von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Vielleicht wurde ja bei der Montage etwas falsch gemacht. Und dann kann evtl. die Firma mithaften die man für den Einbau beauftragt hat.
Ihr Nachbar hat eine Videoanlage installieren lassen und Sie sind sich nicht sicher ob eventuell Ihre Persönlichkeitsrechte eingehalten werden? Na dann fragen Sie ihn doch einfach. Geht nicht? Da sie sich beide nicht so "grün" sind, dann übernehme ich das für Sie. Vielleicht kann man auch außergerichtlich diese Frage klären und / oder eine Lösung finden.
Sie haben sich eine Einbruchmeldanlage, Videoüberwachung oder zusätzliche mechanische Sicherungen einbauen lassen und die Rechnung stimmt mit dem Angebot nicht überein? Oder Sie zweifeln an dem Preis- / Leistungsverhältnis? Gern überprüfen wir das für Sie.
Oder Sie benötigen eine einfache Einbaubestätigung von neuer mechanischer oder elektronischer Sicherheitstechnik zum Beispiel für Ihre Versicherung? Kein Problem, da haben wir auch was im Angebot für Sie, siehe unten.
Leistungsspekrum:
Gerichts- und Privatgutachten
Schadensfeststellung
Beweissicherung
Einbaubestätigungen
Montageüberprüfungen
Dieses Angebot beinhaltet die Erstellung eines Kurzgutachtens über maximal zwei Seiten und 3 Bildern in zweifacher Ausführung z. Bsp. zur Vorlage bei einer Versicherung als Einbaubestätigung oder ähnliches.
* Brutto, nur innerhalb Berlins.
Erstellung von Privatgutachten, Beauftragung durch jedermann nach Abschluß eines Dienstleistungsvertrages.
AGB´s beachten.
* Brutto pro Stunde, zuzüglich weiterer Auslagen etc..
Erstellung von Gerichtsgutachten, außschließliche Beauftragung durch ein Gericht.
*Brutto pro Stunde nach §§ 9-11 JVEG Honorargruppe IV, zuzüglich weiterer Auslagen etc..